Im Folgenden haben wir uns bemüht, einige Fragen für Sie zu sammeln und zu beantworten, die uns im Laufe der Zeit häufig zu kieferorthopädischen Behandlungen gestellt wurden.
Das ideale Alter für eine erste Kontaktaufnahme ist normalerweise etwa das 8. bis 9. Lebensjahr Ihres Kindes.
Bei einigen gravierenden Fehlstellungen oder Zungenfehlfunktionen (z.B. nach langem Schnullergebrauch oder Daumenlutschen) ist es manchmal ratsam, bereits im Kleinkindalter nach Durchbruch der ersten bleibenden Zähnen regulierend einzugreifen.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist ein Leben lang möglich. Sie kann auch bei Erwachsenen die Funktionalität des Gebisses verbessern, und / oder aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden.
Einzige Voraussetzung: Das umliegende Gewebe muss entzündungsfrei sein. Solange die Zähne noch etwa zur Hälfte im Knochen verankert sind und das Gewebe gesund ist, lassen sie sich kieferorthopädisch bewegen.
Abhängig vom Alter des Patienten beträgt die Behandlungsdauer durchschnittlich 1,5 Jahre. Rein ästhetische Behandlungen können deutlich schneller zum Ziel führen.
Jeder Patient hat ein ganz individuelles Schmerzempfinden. Prinzipiell sollte eine Zahnspange keine Schmerzen verursachen, wenn überhaupt nur Druckbeschwerden, die sich nach einer kurzen Gewöhnungsphase zu Beginn der Behandlung jedoch legen sollten. Mit Hilfe unserer modernen Behandlungsmittel (z.B. elastische Bögen), können wir das Druckempfinden stark reduzieren.
Prinzipiell versuchen wir bleibende gesunde Zähne zu erhalten. In seltenen Fällen weichen jedoch Zahngröße und Kiefergröße so weit voneinander ab, dass nicht alle Zähne ausreichend Platz haben. Dies ist jedoch die Ausnahme und wird individuell analysiert und beurteilt.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, auch bei Kindern nur schwierige Behandlungen (KIG- Regelung) zu übernehmen. Dies prüfen und beurteilen wir bei jedem Patienten. Übernimmt die KV die Behandlung, wird der Großteil der Behandlungskosten erstattet.
Ab dem 18. Lebensjahr springt die gesetzliche KV nur bei sehr schweren Kieferanomalien, die gleichzeitig mit einer Operation behandelt werden müssen, ein. Auch das überprüfen wir individuell für jeden Fall.
Abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen, übernehmen private Krankenversicherungen prinzipiell im Kindes- und Erwachsenenalter die anfallenden Behandlungskosten.
Sehr gerne sind wir Ihnen bei der Abklärung Ihrer Ansprüche behilflich.
Ist ein gutes kieferorthopädisches Ergebnis erreicht worden, kann man davon ausgehen, dass dieses bestehen bleibt. Da ein Gebiss immer in Bewegung ist, empfehlen wir unseren Patienten nach Abschluss der Behandlung sogenannte Kleberetainer, die innen an den Zähnen befestigt werden. So kann gesichert werden, dass das schöne Ergebnis bestehen bleibt.
Prinzipiell sollten Sie bei Zwischenfällen oder Unsicherheiten rund um Ihre Zahnspange umgehend einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Sollte sich einmal ein Notfall außerhalb der Sprechzeit ereignen, lässt sich mit folgenden Tipps zur Selbsthilfe die Zeit zum SOS-Termin gut überbrücken.